AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

SoccArena – Datenschutzbestimmungen 2018

Der Gast erkennt die nachstehenden Geschäftsbedingungen an, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Anlagenbetreiber ist Herr Sebastian Hofer (SoccArena Heidelberg e.K.). Die Öffnungszeiten der Anlage sind den Aushängen zu entnehmen. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei allgemeinen Verstößen gegen die Hausordnung und gegen die Verhaltensregeln, die zu Schäden führen, muss mit Schadenersatz gerechnet werden.

Die Mietpreise für Buchungen der Sport Courts und der Sauna werden nach der jeweilig gültigen Tarifliste berechnet. Die Buchungen sind grundsätzlich vor Spielbeginn zu zahlen. Vorbestellte Plätze können bis zu 24 Stunden vor Spielbeginn kostenfrei storniert werden. Bei späteren Absagen werden 50% des jeweiligen Mietpreises berechnet. Wird die Buchung nicht wahrgenommen und es findet keine Absage statt fallen 100% des jeweiligen Mietpreises an. Alle genannten Preise und Beiträge sind Bruttobeträge, in der die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten ist. Änderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer führen zu einer Preisanpassung.

Das Betreten der Squash und Badminton Courts ist nur mit hellen Sohlen, das Betreten der Tennis Courts nur mit glatten Sohlen und das Betreten der Soccer Courts nur mit Turnschuhen, Hallenschuhen oder sogenannten Tausendfüßler Sohlen erlaubt. Bei Nichtbeachtung können die Reinigungskosten bzw. Reparaturkosten berechnet werden.

Herr Sebastian Hofer (SoccArena Heidelberg e.K.) haftet nicht für mitgebrachte Sachen der Gäste oder Besucher aus Verwahrung oder ähnliches. Dies umfasst und gilt auch für Kraftfahrzeuge oder Zweiräder.
Herr Sebastian Hofer (SoccArena Heidelberg e.K.) haftet für Sachschäden oder Personenschäden im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung und nur, wenn diese durch Mitarbeiter oder Anlagen des Herrn Sebastian Hofer (SoccArena Heidelberg e.K.) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Glasflaschen sind aus Sicherheitsgründen in der SoccArena ausdrücklich verboten. Ebenso ist der Verzehr von mitgebrachten Speisen nicht gestattet.

Das Betreten und Benutzen der Sportstätten geschieht auf eigene Gefahr.

Fundsachen werden drei Wochen aufgehoben und danach entsorgt. Die Lagerung von Fundsachen über 25 € richtet sich nach dem Gesetz.

Leihschlägerbruch wird mit einem Selbstkostenpreis von 25 € berechnet.

Wird es der SoccArena Heidelberg aufgrund höherer Gewalt (z. B. durch Feuer, Wasserschäden, Einbruchdiebstahl usw.) unmöglich, ihren Leistungen nachzukommen, hat der Kunden keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung können durch die SoccArena e.K. an einen etwaigen Dritten bzw. Rechtsnachfolger übertragen werden.
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein bzw. werden, berührt diese die anderen Bestimmungen nicht. Für diesen Fall wird die Bestimmung durch eine schriftlich festgehaltene Regelung ersetzt, die dabei den gesetzlichen Normen entspricht.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Heidelberg.


Sebastian Hofer (SoccArena Heidelberg e.K.)
Heidelberg, 20. Juli 2023