04.04.2022

Liebe Sportler/innen,

die Masken- und Nachweispflicht entfällt auch in der SoccArena Heidelberg.

Jedoch darf gerne weiterhin auf freiwilliger Basis eine Maske getragen werden.

Wir freuen uns weiterhin auf euren Besuch!

23.02.2022

Liebe Sportler/innen,

ab sofort gilt wieder 3G auf den Sportplätzen und in der Gastronomie, lediglich für die Sauna gilt weiterhin 2G.

Unter folgenden Voraussetzungen dürft ihr uns besuchen:

  • Vollständiger Impfschutz
  • gültiger Nachweis zur Genesung einer Covid-19 Erkrankung (nicht älter als 90 Tage)
  • negativer Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden.
  • negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden.

Wir freuen uns auf euren Besuch!

28.01.2022

Liebe Sportler/innen,

ab sofort gilt wieder 2G in der SoccArena Heidelberg. Unter folgenden Voraussetzungen dürft ihr uns besuchen:

  • Vollständiger Impfschutz
  • gültiger Nachweis zur Genesung einer Covid-19 Erkrankung

Hier findet ihr alles auf einen Blick:

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf

Wir freuen uns auf euren Besuch!

27.12.2021

Liebe Sportler/innen, nach dem Festessen ist vor dem Sport. Die Landesregierung hat uns ab dem 27.12. neue Auflagen mit auf den Weg gegeben. Hier das Wichtigste für euch, wenn ihr bei uns Sport treibt:

  • FFP2-Maskenregelung: Alle Personen ab 18 Jahren sollen in Innenräumen, in denen eine Maskenpflicht besteht eine FFP2 Maske tragen
  • Anpassung der Ausnahmen bei der 2G+ Regelung (von 6 auf 3 Monate). Ausgenommen von einem zusätzlichen Test sind nur noch:
  • Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben.
  • Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
  • Personen, die ihre Boosterimpfung erhalten haben.
  • Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also insbesondere Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre.

Hier findet ihr alles auf einen Blick:
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf

Wir freuen uns auf euch!

6.12.2021

2G+ Regel – Update
Bitte beachtet die Einhaltung der 2G+ Regel. Ein Zutritt ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Impfnachweis + negativer Antigen Schnelltest
  • Nachweis der Genesung + negativer Antigen Schnelltest

Von der Testpflicht sind folgenden Personen befreit:

  • Wer die sogenannte Booster-Impfung erhalten hat
  • Dessen Vollimmunisierung oder Genesung nicht älter als 6 Monate ist
  • Schüler/innen bis zum Alter von 17 Jahren (Vorlage eines Schülerausweis)

Jeder ist verpflichtet den Nachweis bei unseren Mitarbeitern vorzulegen! 

26.11.2021

2G-Regel +++ Update +++
Bitte beachtet die Einhaltung der 2G Regel. Zutritt nur mit einem gültigen Impf- oder Genesenen Nachweis.
Jeder ist verpflichtet den Nachweis bei unseren Mitarbeitern vorzulegen!
Ausgenommen sind Kinder bis zum Alter von 17 Jahren, da sie regelmäßig in der Schule getestet werden.
Hier reicht die Vorlage eines Schülerausweises.